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Die gesetzlichen Grundlagen |
Berufsausbildungsverträge werden in
den meisten Fällen als Musterverträge von der Industrie- und
Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer herausgegeben. Sie sind unterschiedlich
gestaltet, aber sie müssen immer auf den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes
(BBiG) entsprechen.
Im Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist geregelt,
wie die Ausbildung abzulaufen hat. In diesem Gesetz sind die Rechte und
Pflichten sowohl der Ausbildenden als auch der Auszubildenden beschrieben
(BBiG §6 und §9). Für Betriebe im Handwerk gibt es außerdem
noch Regelungen zur Ausbildung in der Handwerksordnung.
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