Die gesetzlichen Grundlagen

Berufsausbildungsverträge werden in den meisten Fällen als Musterverträge von der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer herausgegeben. Sie sind unterschiedlich gestaltet, aber sie müssen immer auf den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) entsprechen.

Im Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist geregelt, wie die Ausbildung abzulaufen hat. In diesem Gesetz sind die Rechte und Pflichten sowohl der Ausbildenden als auch der Auszubildenden beschrieben (BBiG §6 und §9). Für Betriebe im Handwerk gibt es außerdem noch Regelungen zur Ausbildung in der Handwerksordnung.

.