Handwerksordnung (HandwO)

in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. September 1998 (BGBl. I S. 3074)


Erster Teil
Ausübung eines Handwerks
 

Zweiter Teil
Berufsbildung im Handwerk
 

Dritter Teil
Meisterprüfung, Meistertitel
 

Vierter Teil
Organisation des Handwerks
 

Fünfter Teil
Bußgeld-, Übergangs- und Schlußvorschriften
 

Verzeichnis der Gewerbe, die als Handwerk betrieben werden können (§ 1 Abs. 2)
 

Verzeichnis der Gewerbe, die handwerksähnlich betrieben werden können (§ 18 Abs. 2)


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