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in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. September 1998 (BGBl. I S. 3074)
Erster Teil
Ausübung eines Handwerks
Zweiter Teil
Berufsbildung
im Handwerk
Dritter Teil
Meisterprüfung,
Meistertitel
Vierter Teil
Organisation des Handwerks
Fünfter Teil
Bußgeld-, Übergangs-
und Schlußvorschriften
Verzeichnis der
Gewerbe, die als Handwerk betrieben werden können (§ 1 Abs. 2)
Verzeichnis der Gewerbe, die handwerksähnlich betrieben werden können (§ 18 Abs. 2)
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