Die staatliche Sozialpolitik in der Bundesrepublik Deutschland hat das Ziel, allen Bürgern auch in Fällen der Not das Existenzminimum für ein menschenwürdiges Leben zu sichern.
 

Für die lohnabhängig arbeitendenMenschen dient dazu die
 
Sozialversicherung

die aus

besteht.

Für  nicht Berufstätige oder für solche, die noch kein Ansprüche aus der Sozialversicherungerworben haben, springt notfalls die
 
Sozialhilfe

ein. Die Sozialhilfe tritt auch dann in Leistung, wenn ein arbeitender Mensch länger als 1 Jahr arbeitslos oder krank ist und kein Arbeitslosengeld oder Krankengeld (als Lohnersatz)aus der Sozialversicherung mehr erhält. Die Sozialhilfe ist keine Versicherung,  sondern eine staatliche Leistung, die aus Steuergeldern finanziert und nur bei Bedürftigkeit gewährt wird.
 

Ein wichtiges Element der Sozialpolitik ist die Vermeidung von Notlagen,  z.B. mit Hilfe der Arbeitsvermittlung im Rahmen der Arbeitlosenversicherung,  durch Kuren  zur Gesunderhaltung, durch staatliche Beschäftigungspolitik usw.
 
Vermeidung von Notlagen

Allerdings ist dieses System nur für vorübergehende Notlagen konzipiert,  Langzeitarbeitslosigkeit, Behinderung  von Geburt  an,
Frühinvalidität u.ä. sind bis heute nur mangelhaft abgesichert.

Die Sozialversicherung hat also die Aufgabe, die Folgen unverschuldeter Notlagen zu mildern, insbesondere in Zusammenhang mit der Arbeit.

Gleichzeitig sorgen staatliche Maßnahmen dafür,  daß bestimmte Notlagen garnicht erst entstehen oder bald wieder verschwinden, z.B. zahlt die Arbeitslosenversicherungnicht nur Arbeitslosengeld, sondern betreibt auch Arbeitsvermittlung und Umschulung, damit ein Arbeitsloser möglichst bald wieder arbeiten kann.

Weil bei uns diese Kombination der Systeme herrscht, können wir sagen, daß die Bundesrepublik Deutschland ein
 

Sozialstaat

ist, d.h.  ein Staat,  der dafür sorgt,  daß Bürger,  die nicht  so viel Glück im Leben haben  oder durch Schicksalsschläge zurückgeworfen wurden, trotzdem ein menschenwürdiges Leben führen können!
 
 
Haben Sie alles behalten - welches Ziel  hat die staatliche Sozialpolitik  für den einzelnen Bürger?
Sicherung eines Einkommens, das für ein menschenwürdiges Leben notwendig ist
Vermeidung von Arbeitslosigkeit 
Absicherung gegen alle Risiken des Lebens
Sicherung eines angemessenen Wohnraums
Bildung von Vermögen in Arbeitnehmerhand
Welche dieser Versicherungen gehören zu den gesetzlichen Sozialversicherungen?
Lebensversicherung
Arbeitslosenversicherung
Kfz-Haftpflichtversicherung
Unfallversicherung
Pflegeversicherung