Ziele:
Klein- und Mittelunternehmen (KMU) leisten einen beträchtlichen Beitrag zu Wettbewerbsfähigkeit, Forschung, Innovation, beruflicher Qualifikation und Beschäftigung. Sie tragen dazu bei, dass die Europäische Union ihr beim Rat von Lissabon gesetztes Ziel erreicht, sich zur wettbewerbsfähigsten, dynamischesten und wissensbasierten Wirtschaft der Welt zu entwickeln, die fähig ist, nachhaltiges Wachstum zu erzielen und dabei mehr und bessere Arbeitsplätze zu schaffen.
Um dieses Ziel zu erreichen setzt die Europäische Union eine Reihe von Maßnahmen im Bereich der Unternehmenspolitik, die sie in einer im April 2000 veröffentlichten Mitteilung zur Unternehmenspolitik darlegt. Teil dieser Unternehmenspolitik ist das im Dezember 2000 vom Rat beschlossene Mehrjahresprogramm für Unternehmen und unternehmerische Initiativen für die Jahre 2001 bis 2005, für das 450 Mio. EUR zur Verfügung stehen.
Ziele des Programms sind:
 Steigerung des Wachstums und der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in einer globalisierten und auf Wissen beruhenden Wirtschaft,
 Förderung der unternehmerischen Initiative, -Vereinfachung und Verbesserung des Verwaltungs- und Regelungsumfelds der Unternehmen, insbesondere zur Förderung von Forschung, Innovation und Unternehmensgründung, Verbesserung der finanziellen Rahmenbedingungen für Unternehmen, insbesondere für KMU, Vereinfachung des Zugangs der Unternehmen zu den unterstützenden Dienstleistungen, den Programmen und den Gemeinschaftsnetzen sowie Verbesserung der Koordinierung dieser Netze.
Das 3. Mehrjahresprogramm für KMU und damit verbundene Initiativen wie das Europartenariat und Interprise liefen im Jahr 2000 aus.
Aktivitäten und Förderbereiche:
Das Mehrjahresprogramm für Unternehmen und unternehmerische Initiativen gliedert sich entlang der generellen Programmziele (siehe oben) in Unterprogramme. Für die genaue Ausgestaltung dieser Unterprogramme sind diesbezügliche Beschlüsse des Programmausschusses abzuwarten.
Die im Rahmen der Programme geförderten Aktivitäten bestehen in erster Linie in der Ermittlung und im Austausch bewährter Verfahren. Zudem werden Mittel zur Verbesserung der finanziellen Rahmenbedingungen von Unternehmen zur Verfügung gestellt (z.B. Startkapitalprogramm), die vom Europäischen Investitionsfonds verwaltet werden.
Der Austausch bewährter Verfahren soll nach dem sogenannten BEST-Verfahren stattfinden. Diese Verfahren soll einen kohärenten Rahmen schaffen, in dem eine große Bandbreite von Projekten unter Einsatz unterschiedlicher Methoden verwaltet werden kann. Unter Einbeziehung von Mitgliedstaaten und Unternehmen wird zunächst der politische Handlungsbedarf ermittelt, sodann werden Projektgruppen gebildet, die unter Einsatz von Benchmarking und anderen geeigneten Mitteln Analysen erstellen und Projekte definieren, die anschließend durchgeführt werden. Die darauf basierenden Schlußfolgerungen und Empfehlungen sollen auf geeignetem Weg angenommen werden. Im Rahmen des Follow-up können Erfolge und Fehlschläge erkannt und daraus der zukünftige politische Handlungsbedarf abgeleitet werden.
Die einzelnen Programme im Rahmen des Mehrjahresprogramms:
ähigkeit der Unternehmen in einer globalisierten und auf Wissen beruhenden Wirtschaft"
1. Steigerung des Wachstums und der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in einer globalisierten und auf Wissen beruhenden Wirtschaft
2. Förderung der unternehmerischen Initiative
3. Vereinfachung und Verbesserung des Verwaltungs- und Regelungsumfeldes der Unternehmen, insbesondere zur Förderung von Forschung, Innovation und Unternehmensgründung
4. Verbesserung der finanziellen Rahmenbedingungen für Unternehmen, insbesondere für KMU
5. Vereinfachung des Zugangs der Unternehmen zu den unterstützenden Dienstleistungen, zu den Programmen und zu den Gemeinschaftsnetzen sowie Verbesserung ihrer Koordinierung
1. Steigerung des Wachstums und der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in einer globalisierten und auf Wissen beruhenden Wirtschaft:
Förderung von Maßnahmen zur
 Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und der Innovationskraft,
 Erleichterung des freien Warenverkehrs und des Marktzugangs,
 Vorbereitung der Unternehmen auf die Globalisierung, insbesondere durch Förderung der Beteiligung von KMU am Normierungsprozess,
 Bereitstellung angemessener und auf die Bedürfnisse der Kleinunternehmen abgestimmter Fertigkeiten,
 verstärkte Nutzung der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien,
 Förderung neuartiger Methoden,
 Förderung der Integration nachhaltiger Entwicklung.
2. Förderung der unternehmerischen Initiative:
Mit diesem Programm sollen insbesondere,
 die Gründung von Unternehmen erleichtert werden,
 die Schulung in unternehmerischen Initiativen entwickelt werden,
 eine Kultur des Unternehmergeistes in der gesamten Gesellschaft gefördert werden,
 auf die Ausarbeitung und Förderung spezieller Politiken für KMU hingewirkt werden.
3. Vereinfachung und Verbesserung des Verwaltungs- und Regelungsumfeldes der Unternehmen, insbesondere zur Förderung von Forschung, Innovation und Unternehmensgründung:
 Weiterentwicklung des Systems zur Abschätzung der Folgen der Rechtsetzungsvorschläge der Gemeinschaft für Unternehmen,
 Verbesserung des Regelwerks und eine Vereinfachung des Verwaltungsumfelds allgemein.
4. Verbesserung der finanziellen Rahmenbedingungen für Unternehmen, insbesondere für KMU:
 Maßnahmen zur Verbesserung der finanziellen Rahmenbedingungen insbesondere für KMU. In diesen Bereich fallen folgende durch den Europäischen Investitionsfonds verwalteten Programme:
- Startkapitalprogramm für die Europäische Technologiefazilität,
- KMU Bürgschaftsfazilität,
- Startkapital-Aktion,
- Joint-European-Venture-Programm.
 Verwendung des EURO durch die Unternehmen,
 Maßnahmen zur Förderung einer unternehmensnahen Finanzierung, insbesondere zur Ausweitung der Netze des "Business-Angels",
 Anreize für die Schaffung eines gemeinsamen Netzes von Startkapital-Fonds und für ihre Betreiber, damit auf diese Weise die Einführung und der Austausch bewährter Verfahren gefördert werden,
 Organisation von Runden Tischen mit VertreterInnen von Banken und KMU.
5. Vereinfachung des Zugangs der Unternehmen zu den unterstützenden Dienstleistungen, zu den Programmen und zu den Gemeinschaftsnetzen sowie Verbesserung ihrer Koordinierung:
Mit diesem Programm werden insbesondere Aktionen entwickelt zur
 Verbesserung des Zugangs der Unternehmen zu den Gemeinschaftsprogrammen und Gewährleistung einer besseren Koordinierung vor allem mit dem Fünften Rahmenprogramm im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration (FTE),
 Verbesserung des Funktionierens, der Zusammenarbeit und der Koordinierung der gemeinschaftlichen Netze, insbesondere der Euro Info Centres und Euro Info Centre Correspondence.
 Förderung der Organisation von Unternehmenskooperationsveranstaltungen wie dem Europartenariat.
 Auswertung des Berichts über die Europäische Beobachtungsstelle für KMU.
Zeit- und Förderrahmen:
Für den Zeitraum von 1. Jänner 2001 bis 31. Dezember 2005 stehen 450 Mio. EUR zur Verfügung.
Anspruchsberechtigte/Antragsteller:
Das Programm steht den MOEL (assoziierten mittel- und osteuropäischen Ländern) grundsätzlich offen, wobei diesbezügliche Beschlüsse in den Assoziierungsräten getroffen werden müssen.
Ebenso steht das Programm den EFTA/EWR-Ländern gemäß den EWR-Abkommen sowie Zypern, Malta und der Türkei offen.
Antragsweg/Vergabeverfahren:
Das Mehrjahresprogramm wendet sich nicht direkt an Unternehmen, sondern bildete vor allem den Rahmen für Aktivitäten, die in den einzelnen Subprogrammen durchgeführt werden.
Aufrufe im Rahmen des Mehrjahresprogramms sind über die Web-Site der Generaldirektion Unternehmen zugänglich unter: http://europa.eu.int/comm/enterprise/calls/calls.html
Die Modalitäten der Mittelvergabe werden in den einzelnen Subprogrammen festgelegt.
Am 29.6.2001 wurden neue Aufrufe unter http://europa.eu.int/comm/enterprise/calls/calls.html veröffentlicht.
Publikationen:
European Charter for Small Enterprises, Rat Allgemeine Angelegenheiten, Juni 2000
 6. Bericht des Europäischen Beobachtungsnetztes für KMU, Juli 2000. Dieser Bericht informiert über die Leistung der KMU im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz. Die Erkenntnisse und Ergebnisse bilden die Grundlage für die unternehmenspolitischen Maßnahmen, die im Rahmen des Mehrjahresprogramms für Unternehmen und Unternehmergeist (2001-2005) durchgeführt werden sollen. Den für KMU besonders wichtigen Themen "Berufliche Bildung" und "Neuartige Dienstleistungen" sind eigene Studien gewidmet. Der Bericht kann im Internet unter folgender Adresse in allen EU-Sprachen heruntergeladen werden: http://europa.eu.int/comm/enterprise/enterprise_policy/analysis/observatory.htm
Rechtliche Grundlagen:
Beschluß des Rates vom 20. Dezember 2000 (Amtsblatt L333/29 Dezember 2000)
Art. 157 Abs. 3 EG-Vertrag
Kontakt:
Europäische Kommission:
Generaldirektion Unternehmen
Referat B: Förderung von Unternehmertum und KMU
Lorimer Mackenzie
Rue de Geneve 1
B-1140 Brüssel
Tel.: 0032-2-299 32 09
Fax: 0032-2-296 75 26
E-mail: lorimer.mackenzie@cec.eu.int
http://www.europa.eu.int/comm/enterprise/enterprise_policy/index.htm
EUROWIF - Europäisches Institut für Wirtschaftsförderung
A-1130 Wien, Feldkellergasse 39
Tel: (+43-1) 957 97 52, Fax: (+43-1) 957 97 53
Präsident: Univ.-Prof. Dipl.-Ing. DDr. Josef Schimmerl, TU-Wien
Vorsitzender des Internationalen Wirtschaftsbeirates:
Bundesminister a.D. Dr. h.c. Karl Blecha
Generalsekretär: Mag.Dr. Norbert W. Knoll
Registriert: Bundespolizeidirektion Wien, Vereinsbehörde: Nr.: IV-SD/2653/VVM/99
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