Ziele:
Das EC-BIC (Business and Innovation Centres) Programm zielt auf die Mobilisierung endogener Potentiale durch die Unterstützung und Förderung innovativer Klein- und Mittelbetriebe im gewerblich-industriellen Bereich bzw. in industrienahen Dienstleistungen ab. Mit Hilfe von Gründer- und Innovationszentren (sog. BIC) sollen KMU vor allem in den entwicklungsschwachen Regionen (Ziel 1, 2 und 5b) der Gemeinschaft gezielt unterstützt werden. Diese Zentren bieten ihre Dienstleistungen (Information, Beratung, Training) sowohl Neugründern als auch bestehenden Unternehmen mit Entwicklungspotential an. Der Zusammenschluß aller BIC im European Business and Innovation Centre Network (EBN) ermöglicht einen kontinuierlichen Know-how-Transfer zwischen den Einrichtungen, aber auch die Unterstützung von KMU bei der Erschließung und Bearbeitung internationaler Märkte.
Ursprünglich waren die Mittel auf Ziel-2-Regionen konzentriert, mittlerweile gibt es Zentren in allen Zielgebieten der EU. Über das BIC-Netzwerk EBN (siehe dort) wird auch die Gründung von BIC in den zentral- und osteuropäischen Staaten Europas unterstützt. Anfang 1997 gab es bereits 122 BIC und 20 Anträge, die auf eine Entscheidung warten. Das heißt, daß es bis Ende 1997 rund 150 BIC geben dürfte. In Österreich ist das Regional-Innovationszentrum (RIZ) Niederösterreich-Süd bereits seit 1995 ein EC-BIC, mittlerweile wurden vier weitere Sub-Zentren in Niederösterreich eingerichtet. Ein weiteres BIC wurde in Eisenstadt, Burgenland eingerichtet.
Anläßlich des Endes der letzten Strukturfonds-Periode mit 1999 wurde eine externe Bewertung des Programmes durchgeführt, um geeignete Grundlagen für eine Beurteilung der Zweckmäßigkeit und Kohärenz sowie eventuell erforderliche Anpassungen des Programmes zu schaffen. Nicht zuletzt auf dieser Basis hat die Kommission die Fortführung des Programmes während der Periode 2000-2006 beschlossen.
Aktivitäten und Förderbereiche:
Als Instrument zur Regionalentwicklung, finanziert über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), unterstützt das Programm:
 die Vorbereitungsphase und die Gründung eines EC-BIC (Erstellung eines Unternehmenskonzeptes, Auswahl des BIC-Teams, Erstinvestitionen, PR-Maßnahmen);
 die Entwicklung von Modellen und Methoden für die Arbeit eines EC-BIC (z.B.: Trainingsprogramme für Neugründer);
 den Zusammenschluß aller EC-BIC in einem europäischen Netzwerk (EBN – European Business and Innovation Centres Network) mit Sitz in Brüssel.
Förderbedingungen:
Öffentliche und private Unternehmens- und Innovationszentren der EU sowie in Mittel- und Osteuropa können EC-BIC-Status bekommen, wenn sie folgende Aktivitäten durchführen oder durchzuführen planen:
 Förderung und Identifizierung von innovativen Projekten;
 Bewertung und Auswahl von förderbaren Unternehmern und Projekten;
 Unternehmensberatung;
 Marketing;
 Zugang zu Finanzierung;
 Spezialisierte Beratungsdienstleitungen;
 Physische Infrastruktur und gemeinsame Dienstleistungen und Einrichtungen.
Zeit- und Förderrahmen:
Zeitrahmen: Das Programm läuft seit 1984 und wird, laut Auskunft der Generaldirektion für Regionalpolitik, bis auf weiteres fortgeführt.
Etwa seit März 1997 erfolgt die Förderung der Projekte nicht mehr direkt durch die Generaldirektion für Regionalpolitik, sondern aus nationalen EFRE-Mitteln, soweit solche für diesen Zweck vorgesehen sind.
Zuschüsse bis zu 50 Prozent der Vorbereitungs- und Anlaufkosten für die ersten 24 Monate können nur Vorhaben in einem EFRE-Zielgebiet erhalten . Im Durchschnitt fallen für ein EC-BIC pro Jahr 600.000 Euro (8,1 Mio. öS) an laufenden Kosten an.
Anspruchsberechtigte/Antragsteller:
Konsortien oder Partnerschaften öffentlicher und privater Träger von Unternehmens- und Innovationszentren in den Fördergebieten der EU, sowie in Mittel- und Osteuropa. Außerhalb der EU-Länder erfolgt die Förderung im Rahmen von PHARE.
Antragsweg/Vergabeverfahren:
Um als EC-BIC anerkannt zu werden, müssen Antragsteller bei der Kommission und bei EBN ansuchen. Sie werden von einem Experten besucht und bewertet und erhalten EC-BIC-Status, wenn sie die Kriterien erfüllen. Sie können als EC-BIC um Mitgliedschaft im EBN ansuchen.
Publikationen:
 Regelungen des EFRE Art. 1c Nr. 2083/93 vom 20.7.1993
Darüberhinaus gibt es keine Publikationen, jedoch folgende Materialien, die Interessenten zur Verfügung gestellt werden:
 Concept
 Vademecum
 Technical Guides
Rechtliche Grundlage:
Aktuelle Regelungen zum EFRE (siehe oben)
Kontakt:
Europäische Kommission:
Generaldirektion Regionalpolitik
Ref. A 2
200, rue de la Loi
B-1049 Brüssel
Tel.: 0032-2-295 84 68
Fax: 0032-2-296 24 73
European Business and Innovation Centre Network
Mr Philippe Vanrie
188A, Avenue de Tervuren
B-1150 Brüssel
Tel.: 0032-2-772 89 00
Fax: 0032-2-772 95 74
E-mail: ebn@attmail.com
homepage: http://www.ebn.be/
Österreich:
RIZ Regionale Innovationszentren in Niederösterreich Holding GesmBH
Wiener Neustadt
Mag. Werner Jungwirth
Prof. Dr. Stefan Koren Straße 10
A-2700 Wiener Neustadt
Tel.: 0043/2622-26326-93
Fax: 0043/2622-26326-99
E-mail: office@riz.co.at
Website: www.riz.co.at
|