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Energie, Umwelt und nachhaltige Entwicklung
Energie, Umwelt und nachhaltige Entwicklung
Ziele:
In der Europäischen Union haben die Themen Umwelt und Energie heute mehr Bedeutung als je zuvor. Dazu zählen unter anderem die nachhaltige Bewirtschaftung erschöpfbarer Ressourcen oder die Effizienz beim Energieeinsatz. Forschung und technologische Entwicklung in diesen Bereichen spielen bei der Erreichung der entsprechenden Ziele eine zentrale Rolle. Ihre Ergebnisse werden daher die künftige Ausrichtung der Entwicklung in unterschiedlichen Politikbereichen der Union wie auch internationale Vereinbarungen wesentlich mitbestimmen. Diese Thematik ist aber auch bedeutsam für die wirtschaftliche Entwicklung in Europa sowie für die Wettbewerbsfähigkeit seiner Industrie, zwischen beiden ist ein Ausgleich zu finden.
In diesem Programm im Rahmen des 5. Rahmenprogrammes für Forschung, Technologische Entwicklung und Demonstration geht es um die Entwicklung umweltgerechter, effizienter und diversifizierter Systeme und Dienstleistungen für den Energiebereich, aber auch um angepaßte Technologien für neue und erneuerbare Energiequellen. Damit soll ein wesentlicher Beitrag auch zur Emissionssenkung und damit zur Dämpfung negativer Auswirkungen auf unser Klima geleistet werden.
Aktivitäten und Förderbereiche:
Das Programm gliedert sich in zwei Unterprogramme mit insgesamt sechs Leitaktionen
Unterprogramm A: Umwelt und nachhaltige Entwicklung
 Leitaktion 1: Nachhaltige Bewirtschaftung der Wasservorräte und Wasserqualität:
Entwicklung von Technologien zur Behandlung und Reinigung von Wasser, rationelle Verwendung bzw. Wiederverwendung, Management von Wasserressourcen und Feuchtgebieten. Unter anderem geht es auch um Technologien zur Überwachung, und zur Verhinderung von Verunreinigungen sowie zum Schutz und Management von Grundwasser- und Oberflächenwasservorräten.
 Leitaktion 2: Globale Veränderungen, Klima und Artenvielfalt:
Hier geht es um die wissenschaftliche und technologische Fundierung insbesondere der EU-Umweltpolitik und der Strategie im Zusammenhang mit der Artenvielfalt. Insbesondere geht es um die Vertiefung der Kenntnis in diesen Bereichen, um das Unionsziel der nachhaltigen Entwicklung - möglichst in Abstimmung mit der Industrie - festlegen zu können.
 Leitaktion 3: Nachhaltige Ökosysteme des Meeres:
Ziel ist die Förderung eines nachhaltigen integrierten Management von Meeresressourcen. Außerdem soll zur Erfüllung des 5. Umwelt-Aktionsplanes in Hinblick auf die Meere beigetragen werden.
 Leitaktion 4: Die Stadt von morgen und das kulturelle Erbe:
Thema ist die harmonische Entwicklung der städtischen Umgebung der Bürger in einer innovativen, energiesparenden und umweltgerechten Weise. Dazu sollenfortschrittliche Organisationsansätze dienen, welche die Verbesserung der Lebensqualität, soziales Gleichgewicht sowie Schutz, Erhaltung und Verbesserung des kulturellen Erbes gleichermaßen berücksichtigen können.
Allgemeine Forschung und Technologieentwicklung:
Themen sind hier die Beherrschung großer Natur- und Technologierisiken durch die Entwicklung passender Technologien. Sie sollen der Vorhersage, der Verhütung sowie der Folgenabschätzung und -milderung dienen. Weiters geht es um Basistechnologien, um Erdbeobachtung, satellitengestützte Verfahren zur Umweltüberwachung und für die Bewirtschaftung von Ressourcen und Ökosystemen.
Schließlich zählt auch die Untersuchung sozio-ökonomischer Aspekte von Umweltveränderungen zu den Forschungsthemen.
Forschungsinfrastruktur:
Vor dem Hintergrund der Programmziele betreffen die Förderaktivitäten unter anderem Datenbanken, Meeresforschungseinrichtungen oder Computerzentren für Klimauntersuchungen.
Unterprogramm B: Energie
 Leitaktion 1: Umweltfreundlichere Energiesysteme, einschließlich erneuerbarer Energiequellen:
Ziel ist die Minimierung der Umweltwirkungen von Energieerzeugung und -nutzung in Europa. Im Mittelpunkt stehen die Erforschung sauberer, möglichst erneuerbarer Energiequellen, und die Verringerung negativer Folgen verwendeter fossiler Energieträger.
 Leitaktion 2: Wirtschaftliche und effiziente Energieversorgung für ein wettbewerbsfähiges Europa:
Ziel ist die Sicherung einer verläßlichen, wirtschaftlichen, sicheren und kostengünstigen Energieversorgung in Europa zugunsten seiner Bürger, einer stabilen Gesellschaft und der Wettbewerbsfähigkeit seiner Industrie. Dazu werden Eingriffe auf jeder Ebene des Energiekreislaufes - bei Erzeugung, Verteilung und Endverbrauch - erforderlich sein.
Allgemeine Forschung und Technologieentwicklung:
Untersuchung sozio-ökonomischer Aspekte des Energiesektors im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung (Auswirkungen auf die Gesellschaft, auf die Wirtschaft und die Beschäftigung).
Förderbedingungen:
Hier gelten vor allem zwei grundlegende Bedingungen, die unbedingt erfüllt sein müssen:
 Projekte müssen mindestens von zwei voneinander unabhängigen Partnern aus zwei verschiedenen EU-Staaten oder aus einem Mitgliedstaat und einem assoziiertem Staat eingereicht werden (Ausnahmen sind fallweise möglich).
 Die Projektthemen müssen auf die jeweils ausgeschriebenen Themenbereiche abgestimmt sein.
Darüber hinaus wurden Kriterien festgelegt, nach denen Projekte bewertet werden:
 Die wissenschaftliche bzw. technologische Qualität
 Die vorgesehenen Ressourcen, die Projektpartnerschaft und das Management
 Zusätzlicher Nutzen aufgrund eines gemeinschaftlichen Vorgehens (Mehrwert für die Gemeinschaft).
 Ihr Beitrag zu den sozialen Zielen der Gemeinschaft (z.B. Verbesserung der Beschäftigungslage)
 Ihr Potential für die wirtschaftliche, wissenschaftliche und technologische Entwicklung.
Nähere Informationen zu den allgemeinen Bedingungen bietet der "Leitfaden für Antragsteller". Webseite: http://www.cordis.lu/fp5
Zeit- und Förderrahmen:
Das Programm Energie, Umwelt und nachhaltige Entwicklung wurde am 25. Jänner 1999 beschlossen und läuft wie auch die übrigen Programme des 5. Rahmenprogrammes für Forschung und Entwicklung bis Ende 2002. Für jedes Jahr wird ein spezielles Arbeitsprogramm erstellt und veröffentlicht. Grundsätzlich soll bis zu zweimal jährlich ein Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen für ausgewählte Handlungsschwerpunkte des laufende Arbeitsprogrammes erfolgen.
Das Budget für das Programm 1998 - 2002 beträgt 2.125 Millionen Euro, wovon 1.083 Millionen auf Unterprogramm A, und 1.042 Millionen auf das Energiethema (Unterprogramm B ohne Nuklearenergie) entfallen.
Arten förderbarer Projekte
Die Förderhöhe variiert je nach Typ des Forschungsvorhabens:
 Forschungs- und technologische Entwicklungsprojekte (50%)
 Demonstrationsprojekte (35%): Projekte zum Nachweis der Nutzbarkeit von neuen Technologien, die potentielle wirtschaftliche Vorteile bieten, deren direkte Vermarktung aber nicht möglich ist.
 Kombinierte F&E-Projekte und Demonstrationsprojekte (35-50%)
 Unterstützung des Zugangs zu Forschungsinfrastrukturen (bis zu 100%)
 Kooperative KMU-Forschungsprojekte (50%): Projekte bei denen mindestens drei voneinander unabhängige KMU aus mindestens zwei Mitgliedstaaten ihre gemeinsamen technologischen Problemstellungen zu lösen versuchen.
 KMU-Sondierungsprämien (75%): Finanzierung der Sondierungsphase eines Projektes
 Ausbildungsstipendien (100%)
 Unterstützung für Forschungsausbildungsnetzwerke und für themenbezogene Netze (bis zu 100%)
 Konzertierte Aktionen (bis zu 100%): Unterstützung des Erfahrungsaustausches und der Verbreitung der Ergebnisse von F&E-Projekten, die bereits Mittel erhalten haben.
 Begleitmaßnahmen für spezifische Programme (bis zu 100%)
Anmerkung: Nicht alle angeführten Typen werden bei jeder Ausschreibung berücksichtigt.
Anspruchsberechtigte / Antragsteller
Am Programm können sowohl Organisationen als auch Einzelpersonen teilnehmen. Konkret: Industrie- und Handelsfirmen, Universitäten, Forschungsorganisationen, Entwicklungsagenturen, Bildungseinrichtungen. Besonderer Wert wird auf eine verstärkte Teilnahme von Klein- und Mittelunternehmen gelegt. Das Programm steht auch Interessenten aus folgenden assoziierten Staaten offen: Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Zypern, Tschechien und Ungarn. Partner aus nicht-assoziierten Staaten können ebenfalls an Projekten teilnehmen, müssen aber sämtliche Kosten selbst tragen.
Antragsweg / Vergabeverfahren:
Die Ausschreibungen beziehen sich entweder auf das gesamte Programm oder auf bestimmte Teile bzw. Handlungsschwerpunkte des jährlichen Arbeitsprogrammes und geben auch an, welche Typen von Vorhaben gefördert werden (siehe oben).
Die von einem Projekt-Koordinator einzureichenden Anträge werden einer Prüfung unterzogen, ob sie grundsätzlich den Richtlinien entsprechen. Danach werden die richtlinienkonformen Anträge von mehreren externen Experten evaluiert. Diese Experten nehmen dann gemeinsam eine Rangreihung der Projektanträge vor. Sie können auch empfehlen, daß einzelne Projektanträge zu einem größeren Antrag zusammengefaßt werden. Die Koordinatoren der Anträge erhalten einen kurzen Bericht über das Ergebnis der Rangreihung. Die Aufnahme in diese "Priority List" bedeutet jedoch noch nicht, daß ein Projekt auch tatsächlich gefördert wird.
Denn: Nach Erstellung dieser Liste beginnen ca. 2 – 3 Monate nach dem Ablauf der Einreichfrist die Verhandlungen zwischen den Antragstellern und der Kommission. Es werden weitere Informationen über die administrative und finanzielle Situation von den Antragstellern angefordert und diese haben auch nachzuweisen, daß sie über die erforderlichen Ressourcen zur Durchführung des eingereichten Projektes verfügen. Unter Umständen werden von den Antragstellern auch Sicherheiten, wie z. B. eine Bankgarantie, verlangt.
Die Kommission kann auf Basis der Evaluierung auch Modifikationen der Projektanträge oder die Kombination von mehreren Anträgen zu einem einzigen Antrag verlangen.
Nach Abschluß der Evaluierung und Verhandlungen wird zwischen Antragsteller und Kommission ein Vertrag, der auch einen genauen Terminplan beinhaltet, abgeschlossen. Die Vertragsunterzeichnung erfolgt ca. 6 – 8 Monate nach dem Ablauf der Einreichfrist. Die erste Auszahlung erfolgt frühestens 60 Tage nach Vertragsunterzeichnung. Die Antragsteller, deren Projekte abgelehnt wurden, erhalten eine Information mit den wesentlichen Gründen für die Ablehnung.
Anmerkung: Gute Anträge sollten einfach und verständlich abgefaßt sein, sehr klar auf die angestrebten Ergebnisse eingehen und auch aufzeigen, wie die Ergebnisse genutzt und verbreitet werden sollen.
Für den Bereich Umwelt erfolgte die dritte und letzte Ausschreibung am 15.November 2000. Für Einreichungen mit fixem Termin enden die Einreichfristen je nach Aktivität am 15.2.2001 oder am 15.10.2001. Für Projekteinreichungen mit laufender Einreichung gilt ein gesonderter Terminplan. Kommende Beurteilungstermine sind der 19.9.2001 sowie folgende spätere Zeitpunkte.
Mit 31.Mai 2001 wurde ein Aufruf gemeinsam mit dem Programm 'Lebensqualität' zur Einrichtung eines Europäischen Informationsnetzes zur biologischen Vielfalt (ENBI) gestartet. Einreichfrist dazu ist in der 28. September 2001, 17 Uhr, bei der Kommission. Unterlagen finden sich unter ftp://ftp.cordis.lu/pub/life/docs/ad_advance_notice_de_200101.pdf.
Für den Unterbereich Energie erfolgte am 24. Oktober 2000 ein neuer Aufruf. Einreichfrist war je nach Aktivität der 9.2.2001 (langfristige Aktivitäten), der 15.3.2001 (kurzfristige Aktivitäten) oder der 14.12.2001 (langfristige Aktivitäten). Die Fristen verweisen auf die neue Unterscheidung der Projekte nach dem Umsetzungshorizont - bis zu 5 Jahre und darüber.
Die offene Ausschreibung (kontinuierliche Einreichung) wurde neu gefaßt und ersetzt den bisherigen Aufruf: Bewertungstermine waren je nach Aktivität der 17.1.2001, 15.2.2001, 21.3.2001, 16.4.2001, und der 18.4.2001.
Aktuelle Informationen zu den Ausschreibungen können bei der Generaldirektion Forschung oder per Email bei der Informationsstelle eingeholt werden (unter eesd@cec.eu.int), umfassende Auskunft und Zugang zu den erforderlichen Dokumenten bietet insbesondere auch die folgende Website: http://www.cordis.lu/eesd/calls/calls.htm
Veranstaltungen:
 Welt Energiespartag mit Seminaren, Preisverleihung, Energiesparmesse und einer Konferenz 2001 vom 28.2. - 2.3.2001 in Wels, Österreich. Nähere Informationen auf der Website der Veranstalter unter http://www.esv.or.at/aktuelles/WEST2001/programm.htm oder per Email: christine.oehlinger@esv.or.at
Publikationen:
 Entscheidung des Rates vom 25. Januar 1999 über ein spezifisches Programm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration auf den Gebieten Energie, Umwelt und nachhaltige Entwicklung (1998-2002); (1999/170/EG)
 Evaluation Manual: Die Verwendung dieses zweiteiligen Dokumentes wird von der verantwortlichen Programmadministration allen potentiellen Antragstellern empfohlen.
 Unterlagen für Interessenten zum Thema 'Die Stadt von morgen und das kulturelle Erbe' sind im Internet erhältlich: http://www.cordis.lu/eesd/calls/cot199902.htm
 Auf dieser Seite werden Schlussfolgerungen aus dem ersten Aufruf gezugen, und eine Einführung zum zweiten Call, ergänzt um weitere Informationen, gegeben.
 Revidierte Fassung des Arbeitsprogrammes, Version 2000, erhältlich unter http://www.cordis.lu/eesd/src/library.htm#part
 Broschüre: Design for Living - The European City of Tomorrow. Erhältlich über Internet oder direkt von der Kommission.
 Brochüre: BIOMASS An Energy Resource for the European Union. Bestellungen möglich per Email
Rechtliche Grundlage:
Beschluß des Rates der Forschungsminister über das 5. Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration, und über das Teilprogramm ‘Energie, Umwelt und nachhaltige Entwicklung’ vom 25. Jänner 1999.
Kontakt:
Europäische Kommission:
Generaldirektion Forschung
Energy, environment and sustainable development Information Desk
Rue de la Loi/Wetstraat 200
B-1049 Brussels, Belgium
E-mail: eesd@dg12.cec.be
Energy Info Desk
MO75 6/17
Rue de la Loi 200
B-1049 Brüssel
E-mail: helpline-energy@ dg12.cec.be
Fax: 0032 2 296.68.82 (DG XII)
Fax: 0032 2 295.05.77 (DG XVII)
Websites: http://www.cordis.lu/fp5/src/t-4.htm
http://www.cordis.lu/eesd/home.html
Österreich:
BIT- Büro für Internationale Forschungs-
und Technologie-Kooperation
Referat für Umwelt und Energie
Dipl.-Ing. Andreas Trojer
Wiedner Hauptstr. 76
1040 Wien
Tel.: 0043/1/581 16 16-117
Fax: 0043/1/581-16 16-16
E-mail: trojer@bit.ac.at
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