Wahlen...Elections


wie Wahlen funktionieren....how elections are functioning: how..wie
EU-Austria


European Union..Europaeische Union


(EU-Austria):


Wahlen/Elections:

 European Union=EU=Europaeische Union:

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 EU-European Parliament:

 -unfair elections

 (EU-Austria):

 

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                  Tribunal de Primera Instancia de las Comunidades Europeas
                  De Europeiske Faellesskabers Ret i Forste Instans
                  Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften

                  Court of First Instance of the Eruopean Communities










                                          Luxemburg, den 9. September 1999 
Herrn 
Mag. Franz Josef Glasl 
Lachsfeld 16-A1 
A-2113 Karnabrunn 


Sehr geehrter Herr Glasl, 


der Kanzler des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften 
bestätigt den Eingang Ihres Schreiben vom 1. September 1999.

Hierzu wird zunächst darauf hingewiesen, daá das Gericht erster Instanz nur        
für die Entscheidung über Klagen von einzelnen (natürlichen oder 
juristischen Personen) gegen ein Organ oder eine Stelle der Gemeinschaft 
zuständig ist.

Eine natürliche oder juristische Person kann beim Gericht erster Instanz
keine Klage gegen Bestimmungen, Entscheidungen oder Handlungen von Behörden
eines Mitgliedstaats erheben; das Gericht erster Instanz ist auch kein
Kontrollorgan im Verhältnis zu den staatlichen Gerichten, deren 
Entscheidungen es weder aufheben noch abändern kann.

        Zur Erhebung einer Klage, für deren Entscheidung das Gericht erster Instanz         
zuständig ist, muß der Kläger von einem Rechtsawalt vertreten sein, der in 
einem Mitgliedstaat oder einem anderen Vertragsstaat des EWR-Abkommens 
zugelassen ist; eine nicht von einem Rechtsanwalt unterzeichnete 
Klageschrift kann nicht in das Register eingetragen werden.

Aufgrund dieser Erwägungen muß Ihnen der Kanzler leider mitteilen, daß das 
Gericht erster Instanz auf Ihr Schreiben hin nicht tätig werden kann.

Gleichzeitig werden Ihnen die mit getrennter Post eingereichten  
       Gleichschriften Ihrer "Klage und Beschwerde" retourniert.


              Rundstempel               H. Jung
                                        Kanzler

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RUE DU FORT NIEDERGRÜNEWALD TELEPHONE: (352) 4303-1  TELEFAX: (352)4303-2100
L-2925 LUXEMBOURG                      (EXT.: 2076)




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Franz Josef Glasl,geb.10.5.1957, Lachsfeld 16,A-2113 Karnabrunn
glaslf@usa.net