UNTERNEHMENSFORMEN
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Die
Offene Handelsgesellschaft
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Gründung |
mind. 2 Gesellschafter
kein Mindestkapital
Gesellschaftsvertrag
Eine Offene Handelsgesellschaft wird von
mindestens 2 Personen gegründet (logisch, sonst wäre es keine
Gesellschaft). Die Gründer schließen einen Gesellschaftsvertrag,
in dem der Zweck des Unternehmens und die gegenseitigen Rechte und Pflichten
festgelegt sind. Der Vertrag kann frei auf Grundlage des Handesgesetzbuches
geschlossen werden.
Der Gesetzgeber sieht kein Mindeskapital
vor.
Die Firma besteht im allgemeinen aus den
Namen der Teilhaber. Sie muß auf jeden Fall den Zusatz "OHG" enthalten. |
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Finanzierung |
Eigenmittel der Gesellschafter
Aufnahme neuer Gesellschafter
Die Finanzierung geschieht durch die Einlagen
der Gesellschafter. Zur Erhöhung des Kapitals können neue Gesellschafter
aufgenommen werden.
Die Kreditwürdigkeit bei Banken ist
nicht wesentlich anders als bei einem Einzelunternehmen, sie ist hauptsächlich
von den Gesellschaftern abhängig. |
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Die Geschäftsführung |
Alle Gesellschafter
sind zur Geschäftsführung berechtigt und verpflichtet.
Die OHG ist nichts anderes als der Zusammenschluß
zweier oder mehrerer Einzelunternehmer, die lediglich unter einer gemeinsamen
Firma tätig sind.
Die Bildung einer OHG wäre z.B.
denkbar, wenn sich einander ergänzende Handwerke zusammenschließen,
etwa ein Karosseriebauer und ein Lackierer, ein Maurer und ein Dachdecker,
ein Heizungsbauer und ein Elektriker, die zusammen eine ganze Palette von
Leistungen anbieten können. In allen Fällen sind dann die Teilhaber
gemeinsam im Unternehmen tätig und an der Geschäftsführung
beteiligt. Auch Familienangehörige, Vater und Sohn oder Geschwister,
die gemeinsam einen Betrieb führen, könnten eine OHG bilden.
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Gewinne und Verluste |
| Wenn die Gesellschaft Gewinne erzielt,
so werden 4% davon prozentual nach dem eingelegten Kapital verteilt, die
übrigen 96% gleichmäßig unter den Personen, die die Gesellschaft
bilden.
Das Tragen eventueller Verluste wird vertraglich
geregelt - so kann z.B. vereinbart sein, daß ein finanzkräftiger
Gesellschafter einen größeren Teil der Verluste übernimmt,
das Tragen der Verluste kann auch z.B. zeitlich gestaffelt sein.
Ein Teil der Verluste wird jedoch unter
allen Umständen nach Köpfen verteilt, weil alle Teilhaber ja
auch Geschäftsführer und damit für die Verluste verantwortlich
sind. |
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Haftung |
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Alle Gesellschafter sind Vollhafter
Das ist logisch - weil alle an der Geschäftsführung
beteiligt sind, haften sie auch voll - mit ihrem Geschäfts- und ihrem
Privatvermögen.
Die Gesellschafter haften
gemeinsam und solidarisch
Das bedeutet, daß jeder Gesellschafter
für alle Schulden der Gesellschaft haftet, unabhängig davon,
ob er oder ein anderer Teilhaber sie im Rahmen seiner Geschäftsführung
verursacht hat. |
Diese letzte Bestimmung sollte jedem, der
Teilhaber an einer OHG werden möchte, zu denken geben: Die Beteiligung
an einer solchen Gesellschaft ist nämlich sehr risikoreich. Es ist
so ähnlich wie in einer Ehe - auch dort haften die Ehegatten gemeinsam
und solidarisch. Man sollte sich seine Partner also mindestens so genau
anschauen, als ob man ihn heiraten wollte, möglicherweise sogar genauer,
weil es bei einem Unternehmen meistens um mehr Geld geht als in einer Ehe.
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Besteuerung |
| Die Besteuerung einer OHG ist genauso
wie bei allen anderen Personengesellschaften auch: Gewinnanteile werden
als Einkommen der Teilhaber zum Zeitpunkt der Gewinnerzielung versteuert. |
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Zusammenfassung |
Vor Jahrzehnten war
die OHG (Offene Handelsgesellschaft) die vorherrschende
Gesellschaftsform.
Der große Nachteil - und deshalb
wird diese Gesellschaftsform heute fast nie mehr gewählt - besteht
in der unbeschränkten persönlichen Haftung jedes
einzelnen Gesellschafters. Früher war dies nicht die Problematik.
Die Banken waren bei der Finanzierung äußerst zurückhaltend,
eine Überschuldung also kaum möglich. Außerdem gab es
die heute meist unüberschaubaren Haftungsverhältnisse
nicht - angefangen von der Produkthaftung über die Haftung
wegen Verletzung von Verkehrssicherungspflichten oder die Haftung
wegen fehlerhafter Aufklärung der Verbraucher, usw., usw.