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Die
Aktiengesellschaft
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Wenn man bald 80 Jahre alt wird wie Heinrich
Büssing zu dieser Zeit, dann denkt man schon mal daran, sein Haus
auf dieser Erde zu bestellen. Büssings Lebenswerk ist diese Fabrik,
und er möchte natürlich, daß sie nach seinem Tode geordnet
weiterbesteht und floriert. Das ist bei Familienunternehmen, wie Büssing
immer noch eines ist, aber nicht so einfach. Im Erbfall wären bei
Büssings zahlreicher Verwandtschaft eine Menge Leute erbberechtigt
gewesen, nicht alle sind gleichermaßen an dem Unternehmen interessiert
und auch nicht dafür begabt. Es besteht die Gefahr, daß das
Unternehmen zerfleddert wird.
Dem wirkt der Seniorchef durch die Umwandlung
in eine Familien-Aktiengesellschaft
entgegen. Das Unternehmen wird eine selbständige, eine juristische
Person. Ihr Wert wird in Anteilscheine - eben die Aktien - aufgeteilt.
Auf diese Aktien haben die Erben dann einen Anspruch. Sie erhalten ihren
gerechten Anteil, aber sie können nur gemeinsam und gemäß
der Satzung darüber verfügen, einen unmittelbaren Zugriff auf
das Unternehmen haben sie nicht.
Mit der Geschäftsführung
werden Max Büssing, der Sohn und bisherige Kommanditist des Firmengründers,
und Dipl. Ing. Paul Werners, Büssings Schwager betraut - sie bilden
den Vorstand der Aktiengesellschaft.
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Oberstes beschließendes
Organ der AG ist die Hauptversammlung aller Aktionäre,
die aber nur einmal im Jahr tagt. In der Zwischenzeit überwacht der
Aufsichtsrat die Geschäftsführung des Vorstandes. Er besteht
aus Aktionären oder aus Personen, die das Vertrauen der Aktionäre
genießen.
Hier sind es ein Landgerichtsrat
a.D., ein Rechtsanwalt und eine Frau - Büssings
Tochter Hete ...
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