BUESSING
Die Aktiengesellschaft

Wenn man bald 80 Jahre alt wird wie Heinrich Büssing zu dieser Zeit, dann denkt man schon mal daran, sein Haus auf dieser Erde zu bestellen. Büssings Lebenswerk ist diese Fabrik, und er möchte natürlich, daß sie nach seinem Tode geordnet weiterbesteht und floriert. Das ist bei Familienunternehmen, wie Büssing immer noch eines ist, aber nicht so einfach. Im Erbfall wären bei Büssings zahlreicher Verwandtschaft eine Menge Leute erbberechtigt gewesen, nicht alle sind gleichermaßen an dem Unternehmen interessiert und auch nicht dafür begabt. Es besteht die Gefahr, daß das Unternehmen zerfleddert wird.

Dem wirkt der Seniorchef durch die Umwandlung in eine Familien-Aktiengesellschaft entgegen. Das Unternehmen wird eine selbständige, eine juristische Person. Ihr Wert wird in Anteilscheine - eben die Aktien - aufgeteilt. Auf diese Aktien haben die Erben dann einen Anspruch. Sie erhalten ihren gerechten Anteil, aber sie können nur gemeinsam und gemäß der Satzung darüber verfügen, einen unmittelbaren Zugriff auf das Unternehmen haben sie nicht.
 
Mit der Geschäftsführung werden Max Büssing, der Sohn und bisherige Kommanditist des Firmengründers, und Dipl. Ing. Paul Werners, Büssings Schwager betraut - sie bilden den Vorstand der Aktiengesellschaft.
Vorstand

 
Aufsichtsrat
Oberstes beschließendes Organ der AG ist die Hauptversammlung aller Aktionäre, die aber nur einmal im Jahr tagt. In der Zwischenzeit überwacht der Aufsichtsrat die Geschäftsführung des Vorstandes. Er besteht aus Aktionären oder aus Personen, die das Vertrauen der Aktionäre genießen.
Hier sind es ein Landgerichtsrat a.D., ein Rechtsanwalt und eine Frau - Büssings Tochter Hete ...


Lion
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