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Kartell
Bei der Bildung eines Kartells schließen
Unternehmen vertragliche Vereinbarungen über bestimmte wirtschaftliche
Maßnahmen, die letzlich dazu dienen, den beteiligten Firmen Vorteile
am Markt zu verschaffen. Einige dieser Kartelle sind rechtlich zulässig,
andere sind nach deutschem Recht verboten, weil sie unzulässige Wettbewerbsvorteile
verschaffen. |
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Zulässige Kartelle |
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Typungs- und Normungskartell |
Bei diesen Kartellen wird vereinbart, bestimmte
Fertigungsstandards, Ausführungformen und Qualitäten einzuhalten.
Damit soll die Produktion vereinheitlicht und die Vermarktung erleichtert
werden. Ein solches Kartell ist nicht nur erlaubt, sondern in der modernen
Wirtschaft sogar notwendig. Die einheitliche Verwendung von DIN- und ISO-Normen,
die Beachtung von VDE-Vorschriften usw. sind das Ergebnis solcher Absprachen. |
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Gebietskartell |
Auch Gebietskartelle sind ursprünglich
einer technischen Notwendigkeit entsprungen.
In Deutschland gab es bis vor kurzem im
Bereich der Stromversorgung Gebietskartelle. Sie sind rechtlich in den
30er Jahren festgelegt worden, sind aber aus der Tatsache entstanden, daß
die Stromversorgung vor der Einführung von Verbundnetzen eben wirklich
von den örtlichen Kraftwerken nur in deren näherer Umgebung erfolgte.
Damit hatten die Stromversorger in ihrer Region das Monopol. Auch im öffentlichen
Personennahverkehr und in einigen Bereichen des Versicherungswesens gab
es solche Gebietskartelle.
Die Gebietskartelle widersprechen allerdings
dem Wettbewerbsrecht der Europäischen Union. Deswegen werden sie nach
und nach abgeschafft. |
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Verbotene Kartelle |
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Produktionskartell |
In einem Produktionskartell vereinbaren
Unternehmen eine Beschränkung ihrer Produktion, um dadurch Preise
künstlich hochzuhalten. Das läuft natürlich den simpelsten
Regeln des Wettbewerbs zuwider und ist deswegen verboten. |
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Preiskartell |
Hier sprechen die Unternehmen, die zum
Kartell gehören, untereinander die Preise ab, zu denen sie ihre Produkte
verkaufen. Auch das ist mit Wettbewerb nicht zu vereinbaren und nicht zulässig. |
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"Frühstückskartell" |
Das ist kein bestimmtes Kartell, sondern
bedeutet nur, daß ein verbotenes Kartell ohne schriftliche Unterlagen
geschlossen wird, sondern nur durch mündliche Abmachungen, die etwa
bei einem gemeinsamen Frühstück geschlossen werden (es kann aber
auch genausogut beim Mittag- oder Abendessen geschehen). |