|
![]() |
|
Diese Vorschriften sind mit dem Namen des ersten Verkehrsministers der Bundesrepublik Deutschland, Hans-Christoph Seebohm, verbunden, der übrigens lange Jahre Präsident der Industrie- und Handelskammer Braunschweig war. |
![]() |
|
|
|
|
|
|
||
| Länge Motorwagen
2 Achsen (m) |
|
|
|
|
||
| Länge Motorwagen
3 Achsen (m) |
|
|
|
|
||
| Länge Anhänger
3 Achsen (m) |
|
|
|
|
||
| Länge Lastzug (m) |
|
|
|
Sattel-Kfz 15,5 |
||
| Zul. Achslast (t) |
|
|
|
|
||
| Zul. Gesamtgewicht
Motorwagen 2 Achsen (t) |
|
|
|
|
||
| Zul. Gesamtgewicht
Motorwagen 3 Achsen (t) |
|
|
|
|
||
| Lastzug (t) |
|
|
|
|
||
| Anhänger |
|
|
. | |||
| Leistungsgewicht |
|
|
|
|
Das Problem dieser Bestimmungen sind die nicht Bestimmungen selbst. Einige Dinge sind vernünftig, z.B. das Verbot des zweiten Anhängers unddie Beschränkung der Gesamtlänge eines Zuges, was zur Verkehrssicherheit beiträgt. Die Beschränkung des Höchstgewichts reduziert den Verschleiß der Straßendecke. Das Mindest-Leistungsgewicht dient erstmal dem Fahrer, der zügig durchfahren kann, es verhindert aber auch endlos lange, langsam dahinkriechende LKW-Schlangen an Steigungen.
Was die Kunden und Hersteller verärgert
und letztlich schadet, ist die kurze Aufeinanderfolge von Änderungen.
Zunächst reduzieren die Hersteller nach 1956 mit viel konstruktiver
Mühe Länge und Gewichte der Fahrzeuge, ab 1960 werden dann viele
der Beschränkungen wieder zurückgenommen, also ist die ganze
Mühe umsonst.
|
|